Neues Meldegesetz für Mieter und Vermieter ab dem 01.11.2015

Nach der Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip gibt es in diesem Jahr noch eine weitere Veränderung für Mieter und Vermieter.
Ab dem 01.11.2015 tritt das neue und nicht ganz unbekannte Meldegesetz in Kraft. Nachdem das Gesetz vor 13 Jahren abgeschafft wurde, ist es nun wieder da. Zu groß war der Ärger in den letzten Jahren durch steigende Scheinadressen seit Abschaffung des Gesetztes.

Das in Deutschland bundesweit eine Meldepflicht herrscht ist nicht neu. Neu ist aber, dass Mieter die ab dem 01.11.2015 umziehen vom Vermieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung benötigen und sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden müssen.
Vermieter sind dementsprechend verpflichtet dem Mieter den Ein- und Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Wer diese Vermieterbestätigung nicht fristgerecht ausfüllt oder fehlerhaft weiter gibt, muss laut Meldegesetz mit einem Bußgeld von bis zu 1.000€ rechnen. Sollten Vermieter angeben, dass bestimmte Personen in Ihrer Immobilie leben, was aber nicht der Wahrheit entspricht, drohen sogar Bußgelder bis zu 50.000€.

Folgende Punkte müssen in der Wohnungsgeberbestätigung enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Information, ob es sich um einen Aus- oder Einzug handelt
  • Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der neuen Bewohner

Mittlerweile bieten aber auch schon einige Gemeinden Formulare zum Runterladen an, so dass man kein eigenes Pamphlet verfassen muss.

Einen Vorteil hat das Ganze aber auch für Vermieter. Musste man in den letzten Jahren darauf hoffen, dass die Angaben zum jeweiligen Mieter korrekt sind, so hat der Vermieter künftig Klarheit über seine Mieter. Für die Vermieter besteht mit dem neuen Meldegesetz ein Auskunftsanspruch gegenüber der Meldebehörde. Dieser besagt, dass der Vermieter einsehen kann, ob der Mieter auch tatsächlich an- oder abgemeldet ist und wie viele Mieter unter der Meldeadresse tatsächlich gemeldet sind.

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